In dieser Woche wurden im Bundestag mehrere Gesetze beschlossen, die das Leben der Bürgerinnen und Bürger erleichtern sollen und Regelungen an die Anforderungen der heutigen Zeit anpassen.
„Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung digitaler Mitgliederversammlungen ermöglichen wir Vereinen auch ohne Satzungsänderungen ihre Mitgliederversammlung im virtuellen Raum abhalten zu können“, so die Direktabgeordnete für die Börde und das Jerichower Land Dr. Franziska Kersten MdB. Die Gesetzesänderung verstetigt eine Sonderregelung, die schon während der Corona-Pandemie angewendet worden war. „Ohne Satzungsänderungen kann das einberufende Gremium nun die Versammlung in hybrider oder rein virtueller Form organisieren. Damit geben wir Vereinen die größtmögliche Freiheit, sich selbst zu organisieren und sorgen für größere Flexibilität, für die engagierten Menschen im ländlichen Raum. Nicht immer muss man die weiten Wege auf sich nehmen“, erklärt Dr. Kersten.
Eine weitere Änderung betrifft die Beschleunigung von Gerichtsverfahren und damit auch von Projekten wie Windkraftanlagen oder Solarparks: Durch die sogenannte VwGO-Novelle können Gerichtsverfahren trotz fehlerhafter Behördenentscheidungen erst einmal weiterlaufen, wenn diese Fehler in absehbarer Zeit behoben werden. Aufgrund der hohen Bedeutung für die Modernisierung unseres Landes sollen Gerichte künftig Infrastrukturprojekte, wie bspw. den Ausbau der Erneuerbaren Energien und den Netzausbau, möglichst priorisieren. Und Gerichtsverfahren sollen durch einen frühen Erörterungstermin möglichst am Anfang beigelegt werden können.
„Wir schaffen mit der VwGO-Novelle an den Verwaltungsgerichten eine Überholspur für wichtige Infrastrukturvorhaben und verkürzen die Verfahrensdauer. Das Gesetz ist ein Baustein von vielen. Die großen Potenziale zum schnelleren Ausbau der Infrastruktur liegen dennoch in gut ausgestatteten Behörden und Gerichten und der Entschlackung von Verfahren und materiellen Vorschriften. Daran werden wir weiter arbeiten.“, so Dr. Kersten final.